2004 Herbstunterhaltung

Frohe Stunden bei Musik und Tanz

 

Die herbstlich geschmückte Jahnhalle bot am vergangenem Samstag den passenden Rahmen für den Familienabend des Geislinger Handharmonika Clubs. Erwartungsfroh lauschten die Gäste in der voll besetzten Halle den launigen Begrüßungsworten des 1. Vorsitzenden Stefan Horwath.

Dieser dankte den vielen Helfern für ihre fleißige Vorbereitung. Denn nur mit deren Unterstützung kann der Familienabend ein Erfolg werden.

Den ersten Teil des musikalischen Programms gestalteten die Anfänger- und Schülergruppen, die unter der bewährten Leitung von Dirigentin Jutta Knezevic, mit Musikstücken wie Dixieland oder Moped-Fox ihr Können dem Publikum präsentierten.

Mama, Papa, Oma und Opa konnten sich von den Leistungen ihrer Kleinen überzeugen und es wurde auch nicht mit dem verdientem Beifall gespart.

So war es auch kein Wunder, dass sich der Abend bei fröhlicher Stimmung und reichhaltiger Speisekarte zu einem wirklichen Familienfest entwickelte.

Ein weiterer Höhepunkt waren die Auftritte der Eybacher Tanzgruppe unter der Leitung von Michaela Walch, die das Publikum mit tollen Tänzen zu ABBA- und Irisch Folk Klängen mitrissen.

Die Orchester I und II unter der Leitung von Dirigent Dieter Schlepple gestalteten das weitere musikalische Programm. Bekannte Melodien wie Musik liegt in der Luft, I love Paris oder American Patrol erhöhten die fröhliche Stimmung noch einmal.

Stefan Horwath kam zur Mitte des Abends einer freudigen Pflicht nach, er ehrte eine große Schar Mitglieder für ihre Treue zum Harmonika Club. Einen gravierten Glaskrug für 10 jährige aktive Mitgliedschaft erhielten Eva-Maria Rieger, Katrin Grupp, Carina Grieser und Ina Franz.

Für 15 Jahre aktives Spielen erhielten Heinz Beer und Marita Falch die silberne Verbandsnadel und Ehrennadel des Clubs. Daniel Grubesa und Melanie Mitsch hielten ebenfalls für ihre 15 jährige Treue die Ehrennadel des Clubs.

25 Jahre Mitgliedschaft im Club ist eine goldene Clubnadel wert, diese erhielten

Tanja Schnözinger, Beate Straub, Bernd Uidl und Adolf Biegert.

Die letzten Ehrungen galten Mitgliedern, die besonders lange aktiv und passiv das Clubleben begleitet haben. Auf 40 Jahre kann Claudia Laupheimer und gar auf 50 Jahre können Jakob Weiterschan, Helmut Rapp und Eberhard Rapp zurückblicken. Mit Ehrenurkunde und Präsent wurde für diese Zeit im Club gedankt.

Nach den Ehrungen leitete die Diatonikergruppe mit bekannten Melodien in den nächsten Programmabschnitt über.

Wie gut gemeinte Ratschläge daneben gehen können, zeigte der humorige Sketch „Solle mer Heirate?“, der von der Theaterspielgruppe Wiesensteig unter der Leitung von Gertrud Beer aufgeführt wurde. Beifall und Lachen belohnten die Schauspieler.

Die Frage nach dem Wohlbefinden des Holzmichels beantworteten unter reger Teilnahme aus dem Saal junge Orchestermitglieder aus dem Orchester II.

Als zur späten Stunde bei Tanz und Tombola der Familienabend ausklang, wurde die gängige Meinung wieder bestätigt, dass der Harmonika Club ein Verein mit ausge-prägtem Familiensinn ist und in seinen Reihen Zusammenhalt und Kameradschaft hochgehalten werden.

 

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- Gegründet 1931 -
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§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
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ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
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3. durch Ausschluss
4. durch Auflösung des Clubs
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Auf Antrag des Clubleiters kann ein Mitglied durch den Beschluss des Ausschusses
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4. Wegen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte.
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Dem Ausgeschlossenen sind auf Verlangen die Gründe der Entscheidung mitzuteilen. Eine
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ist der Rechtsweg unzulässig.
§ 4 Verwaltung des Clubs
1. Die Geschäftsführung und Vertretung liegt in den Händen des Clubleiters oder dessen
Stellvertreters.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Der Clubleiter oder dessen Stellvertreter ist Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
4. Der Clubleiter, dessen Stellvertreter und die zur Verwaltungsarbeit erforgerlichen
Mitarbeiter werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Die Wahl kann geheim oder offen durch Zuruf vollzogen werden.
5. Die Mitarbeiter führen die Geschäfte nach den allgemeinen und besonderen
Weisungen des Clubleiters und sind ihm verantwortlich.
6. Vorsitzender des Ausschusses ist der Clubleiter.
Dem Clubausschuss gehören an:
1. Der Clubleiter
2. dessen Stellvertreter
3. der Kassier
4. der Schriftführer
5. der Dirigent (Musikalischer Leiter)
6. der Inventarverwalter
7. der lnstrumenten- und Notenverwalter.
Der Clubleiter ist ermächtigt, weitere Mitglieder in den Ausschuss zu berufen. Er kann auch
verschiedene Ämter ein und demselben Mitglied übertragen. Der Clubleiter bestimmt im
Einvernehmen mit dem Ausschuss die Entschädigung des Dirigenten. Der Dirigent
(musikalischer Leiter) kann im Einvernehmen mit dem Clubleiter geeignete Mitglieder als
Lehrer und Mitdirigenten bestimmen, die jedoch dem Ausschuss nicht angehören.
Persönliche Streitigkeiten, Ehrenverfahren und Ernennung von Ehrenmitgliedern werden vom
Ausschuss entschieden. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann nur auf Antrag des
Clubleiters beschlossen werden. Die Beschlüsse des Ausschusses sind endgültig.
In der Hauptversammlung werden auf die Dauer von 2 Jahren 2 Kassenprüfer jährlich im
Wechsel gewählt, die die Pflicht und das Recht haben, die Kasse zu prüfen und die
Kassengeschäfte zu überwachen, der Hauptversammlung ist darüber Bericht zu erstatten.
Der Clubleiter beruft alljährlich im ersten Quartal des Jahres eine ordentliche
Hauptversammlung ein, zu der die Mitglieder 8 Tage vorher durch öffentliche
Bekanntmachung eingeladen werden müssen.
In der Tagesordnung müssen folgende Punkte vorgesehen sein.
1. Geschäftsbericht des Clubleiters und seiner Mitarbeiter.
2. Entlastung des Clubleiters und seiner Mitarbeiter.
3. Wahl des Clubleiters, dessen Stellvertreter und seiner Mitarbeiter (Ausschuss)
4. Satzungsänderungen
5. Verschiedenes
Der Clubleiter leitet die Versammlung, über die Versammlung ist eine Niederschrift
(Protokoll) zu führen. Die gefassten Beschlüsse sind wörtlich aufzuführen.
Im Bedarfsfalle können vom Clubleiter weitere Monatsversammlungen einberufen werden.
Die Niederschrift ist vom Clubleiter und Schriftführer zu unterzeichnen. Zur
Beschlussfassung ist die absolute Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder
erforderlich.
Der Clubleiter kann jederzeit eine außerordentliche Hauptversammlung der Mitglieder mit
einer Frist von einer Woche einberufen. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die
gleichen Befugnisse wie die ordentliche Hauptversammlung.
Der Clubleiter muss eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies der
Ausschuss oder ein Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
Über Änderung der Clubsatzungen beschließt die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von
drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Über die Auflösung des Clubs
beschließt die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen
Mitglieder.
§ 5 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte
Körperschaft zwecks Verwendung für Pflege der Jugendarbeit.
M. Prinz, Clubleiter
Die vorstehende Satzung wurde am 30. Januar 2015
durch die Hauptversammlung beschlossen